§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der [FIRMENNAME GMBH], [ADRESSE] (nachfolgend "MandateIQ" oder "Anbieter"), und Unternehmen sowie juristischen Personen, die als Auftraggeber Mandate auf der Plattform MandateIQ einstellen (nachfolgend "Unternehmen" oder "Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Verhältnis. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Unternehmens werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Verhältnis. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Unternehmens werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Unternehmens auf der Plattform und die Bestätigung durch den Anbieter per E-Mail zustande, oder durch Unterzeichnung eines individuellen Angebots.
(2) Vertretungsberechtigte Personen des Unternehmens sind verpflichtet, ausschließlich im Rahmen ihrer Vertretungsmacht zu handeln. Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Vertretungsberechtigte Personen des Unternehmens sind verpflichtet, ausschließlich im Rahmen ihrer Vertretungsmacht zu handeln. Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) MandateIQ stellt dem Unternehmen nach Vertragsschluss folgende Leistungen zur Verfügung:
a) Anlage und Verwaltung von Mandatsprofilen mit detaillierten Anforderungskriterien
b) Algorithmisches Matching des Mandatsprofils gegen den Kandidatenpool
c) Bereitstellung einer anonymisierten, priorisierten Longlist mit Score-Begründung
d) Opt-in-Funktion zum beidseitigen Bestätigen von Interesse an einem Match
e) Kontaktdaten-Freigabe nach beidseitigem Opt-in
f) Verschlüsselter Chat mit Kandidaten nach beidseitigem Opt-in
(2) Der Anbieter übernimmt keine Vermittlungsleistung im rechtlichen Sinne. MandateIQ ist eine technische Plattform. Der Vertragsschluss über ein Mandat findet ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Kandidaten statt.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Match zustande kommt oder dass eine Mandatsbesetzung erfolgt.
a) Anlage und Verwaltung von Mandatsprofilen mit detaillierten Anforderungskriterien
b) Algorithmisches Matching des Mandatsprofils gegen den Kandidatenpool
c) Bereitstellung einer anonymisierten, priorisierten Longlist mit Score-Begründung
d) Opt-in-Funktion zum beidseitigen Bestätigen von Interesse an einem Match
e) Kontaktdaten-Freigabe nach beidseitigem Opt-in
f) Verschlüsselter Chat mit Kandidaten nach beidseitigem Opt-in
(2) Der Anbieter übernimmt keine Vermittlungsleistung im rechtlichen Sinne. MandateIQ ist eine technische Plattform. Der Vertragsschluss über ein Mandat findet ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Kandidaten statt.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Match zustande kommt oder dass eine Mandatsbesetzung erfolgt.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung für die Nutzung der Plattform durch Unternehmen wird individuell zwischen Anbieter und Unternehmen vereinbart und im jeweiligen Angebot bzw. Auftragsbestätigung festgelegt.
(2) Das Preismodell des Anbieters sieht keine klassische Headhunter-Erfolgsprovision vor. Konkrete Konditionen sind dem individuellen Angebot zu entnehmen.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen im Inland ansässig ist.
(2) Das Preismodell des Anbieters sieht keine klassische Headhunter-Erfolgsprovision vor. Konkrete Konditionen sind dem individuellen Angebot zu entnehmen.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen im Inland ansässig ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen.
(3) Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Unternehmens sind ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen.
(3) Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Unternehmens sind ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 7 Pflichten des Unternehmens
(1) Das Unternehmen verpflichtet sich, ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Mandatsprofil zu hinterlegen.
(2) Das Unternehmen ist verpflichtet, Mandatsprofile aktuell zu halten und nicht mehr aktive Mandate unverzüglich zu deaktivieren oder zu löschen.
(3) Das Unternehmen ist verpflichtet, Kandidateninformationen, die im Rahmen des Matching-Prozesses übermittelt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Zweck der Mandatsbesetzung zu nutzen.
(4) Die Weitergabe von Kandidateninformationen an Dritte – auch innerhalb des eigenen Unternehmens über den unmittelbar am Besetzungsprozess beteiligten Personenkreis hinaus – ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Kandidaten nicht gestattet.
(5) Das Unternehmen ist verpflichtet, nach erfolgtem Opt-in ausschließlich über den Plattform-Chat oder nach Freigabe der Kontaktdaten auf direktem Wege mit dem Kandidaten zu kommunizieren.
(2) Das Unternehmen ist verpflichtet, Mandatsprofile aktuell zu halten und nicht mehr aktive Mandate unverzüglich zu deaktivieren oder zu löschen.
(3) Das Unternehmen ist verpflichtet, Kandidateninformationen, die im Rahmen des Matching-Prozesses übermittelt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Zweck der Mandatsbesetzung zu nutzen.
(4) Die Weitergabe von Kandidateninformationen an Dritte – auch innerhalb des eigenen Unternehmens über den unmittelbar am Besetzungsprozess beteiligten Personenkreis hinaus – ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Kandidaten nicht gestattet.
(5) Das Unternehmen ist verpflichtet, nach erfolgtem Opt-in ausschließlich über den Plattform-Chat oder nach Freigabe der Kontaktdaten auf direktem Wege mit dem Kandidaten zu kommunizieren.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeitsquote besteht nicht, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Unternehmen, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Unternehmen, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Kandidatenprofile und -daten, Mandatsinformationen, Matching-Ergebnisse und Score-Daten, Preiskonditionen sowie technische und geschäftliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(4) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass eine der Parteien ihre Pflichten verletzt hat.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Kandidatenprofile und -daten, Mandatsinformationen, Matching-Ergebnisse und Score-Daten, Preiskonditionen sowie technische und geschäftliche Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(4) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass eine der Parteien ihre Pflichten verletzt hat.
§ 10 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der Plattform, dem Matching-Algorithmus, der Software, den Datenbanken und den damit verbundenen Inhalten verbleiben ausschließlich beim Anbieter.
(2) Das Unternehmen erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(3) Die Matching-Ergebnisse (Longlisten, Scores, Auswertungen) werden dem Unternehmen zur ausschließlichen Nutzung für den vereinbarten Besetzungsprozess überlassen. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Personaldienstleister oder Headhunter, ist ausdrücklich untersagt.
(4) Eigene Inhalte des Unternehmens (Mandatsbeschreibungen, Anforderungsprofile) verbleiben im Eigentum des Unternehmens. Das Unternehmen räumt dem Anbieter das für den Betrieb der Plattform erforderliche Nutzungsrecht ein.
(2) Das Unternehmen erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(3) Die Matching-Ergebnisse (Longlisten, Scores, Auswertungen) werden dem Unternehmen zur ausschließlichen Nutzung für den vereinbarten Besetzungsprozess überlassen. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Personaldienstleister oder Headhunter, ist ausdrücklich untersagt.
(4) Eigene Inhalte des Unternehmens (Mandatsbeschreibungen, Anforderungsprofile) verbleiben im Eigentum des Unternehmens. Das Unternehmen räumt dem Anbieter das für den Betrieb der Plattform erforderliche Nutzungsrecht ein.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO und der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter [LINK DATENSCHUTZ].
(2) Soweit das Unternehmen im Rahmen der Plattformnutzung Zugang zu personenbezogenen Daten von Kandidaten erhält, ist es verpflichtet, diese Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO zu verarbeiten. Das Unternehmen versichert, über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu verfügen.
(3) Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird auf Anforderung abgeschlossen.
(2) Soweit das Unternehmen im Rahmen der Plattformnutzung Zugang zu personenbezogenen Daten von Kandidaten erhält, ist es verpflichtet, diese Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO zu verarbeiten. Das Unternehmen versichert, über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu verfügen.
(3) Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird auf Anforderung abgeschlossen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die in den letzten 12 Monaten vom Unternehmen an den Anbieter geleisteten Zahlungen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
(5) Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg einer Mandatsbesetzung, für die Eignung eines vermittelten Kandidaten oder für Schäden, die durch die Tätigkeit eines Kandidaten nach der Mandatsbesetzung entstehen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die in den letzten 12 Monaten vom Unternehmen an den Anbieter geleisteten Zahlungen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
(5) Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg einer Mandatsbesetzung, für die Eignung eines vermittelten Kandidaten oder für Schäden, die durch die Tätigkeit eines Kandidaten nach der Mandatsbesetzung entstehen.
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Unternehmen mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(2) Widerspricht das Unternehmen den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(2) Widerspricht das Unternehmen den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [GERICHT / STADT].
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [GERICHT / STADT].
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel).
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: 01.01.2025 · Version 1.0
Siehe auch: AGB für Kandidaten